|
Falls
dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt
wird, klicken Sie bitte hier. |
|
|
News
Juni 2019
|
|
|
|
|
|
Neu:
Outlookscanner überarbeitet |
|
|
|
Die nächste Version des
Outlookscanners wurde fertiggestellt. Neu ist die
Funktionsweise über die EWS-Schnittstelle des
Exchange-Servers statt über ein Outlook 2013 32 Bit auf dem
Schedule PC. Die Prüfung der Verarbeitungsprozesse läuft
über ein zentrales Log.
Durch diesen Entwicklungsschritt arbeitet die MKS an der
Möglichkeit, alle Sendemechanismen über EWS laufen zu lassen
(wenn gewünscht).
Alle Vorteile auf einen Blick:
- Verbesserte Stabilität
- Keine Officeabhängigkeit
- Optimierte Performance
- Zusätzliche Versendeprotokollierung
- Ein zentraler Dienst
Die neue Version des Outlookscanners ist für alle Kunden mit
gültigem Wartungsvertrag inklusive. Es fällt lediglich eine
Stunde Aufwand (140 €) für die Einrichtung der
Einstellungen an. |
Angebot anfordern |
|
|
|
|
|
Neu:
Masken Serviceaufträge-Tickets |
|
|
|
Im Bereich des Moduls
"Serviceaufträge - Tickets" gab es Neuerungen, welche mit
dem aktuellen Update verfügbar sind. Die Servicesteuerung
wurde komplett überarbeitet und geändert. Diese wurde
"intelligent" programmiert und verändert das Layout je nach
Vorgangsart.
Unter dem folgenden Link sehen Sie vier Screenshots mit
verschiedenen Ansichten. |
Zu
den Screenshots
|
|
|
|
|
Info:
Update |
|
|
|
Es freut uns Ihnen
mitzuteilen, dass das neue Release von Goliath.NET morgen
Nachmittag erscheinen wird und viele spannende Neuerungen
enthält.
Unter folgenden Links können Sie sich eine Übersicht über
alle kostenfreien und lizenzpflichtigen Neuerungen ansehen:
|
Zur MKS-Seite |
|
|
|
|
|
|
Impressum
Inhaltlich verantwortlich: Michael Kempf
MKS Software Management AG
Vorstandsvorsitzender: Michael Kempf
Aufsichtsratsvorsitzender: Rainer Kempf
Handelsregister: HRB 631700 | Amtsgericht: Ulm
|
©2019 MKS
Software Management AG
Dieser Newsletter wird kostenlos an Kunden und
Interessenten verteilt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Verbreitung - auch nur auszugsweise - ist nur mit
vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt.
|
|
|
|
|