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Die Digitalisierung schreitet voran und wird von Bund und Ländern mit zahlreichen Fördermitteln unterstützt. Hier ergeben sich viele Chancen zur Optimierung und Transformation von Geschäftsprozessen. Erhöhte Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung zukünftiger Projekte gehen mit der Digitalisierung Hand in Hand. Einführung von ERP-Software, IT-Sicherheit und progressive Entwicklung von zukunftsfähigen Anwendungen sind dabei nur ein kleiner Teil des Ganzen.
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen
Digitalisierungsprämie
Konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen und auch zur Verbesserung der IT-Sicherheit werden hierbei gefördert.
In Baden-Württemberg werden alle KMU mit bis zu 100 Mitarbeitern gefördert.
Über Darlehen der L-Bank werden Vorhaben gefördert deren Kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro liegen.
Weitere Infos gibt es unter folgenden Links:
Bayern
Digitalbonus (wird bis 2027 fortgesetzt)
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hardware und Software.
KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte im Freistaat Bayern, wo die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommen muss.
Weiter Infos finden Sie hier:
Berlin
Digitalisierungsprämie Fördermittel gibt es für konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit, wie zum Beispiel:
Wer wird gefördert? KMU aller Branchen mit bis zu 100 Mitarbeitern, die am Standort Baden-Württemberg aktiv sind.
Art und Höhe der Förderung Fördermittel für Digitalisierung können für Vorhaben gewährt werden, deren Kosten zwischen 10.000 und 100.000 Euro liegen. Dies geschieht über ein Darlehen der L-Bank (10.000 bis 100.000 EUR), für das die Unternehmen einen Tilgungszuschuss erhalten.
Hier gibts mehr Infos:
Brandenburg
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital
Die Anwendung von Industrie-4.0-Lösungen und die Digitalisierung von Produktion und Service. Dazu gehören:
Auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU, inklusive Handwerk, mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
Fördermittel für Digitalisierung gibt es als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung (50 Prozent) – maximal jeweils 50.000 Euro für das Modul “Beratung und Schulung” und maximal 500.000 Euro für das Modul “Implementierung”, bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für das Modul “Beratung und Schulung” und maximal 36 Monaten für das Modul “Implementierung”.
Bremen
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Beratung zur Digitalisierung und Prozessoptimierung Ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und BremerhavenZuschuss zur Beratung durch einen geprüften Digitalberater/Dienstleister – wählbar aus einem Pool. Eine Beratung wird mit 50 Prozent der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro gefördert.
Hamburg
Hamburg-Kredit Innovation
Investitionen und Betriebsmittel, insbesondere für Markteinführung und Wachstum, Produktentwicklung und Digitalisierung
Nicht-börsennotierte KMU der gewerblichen Wirtschaft. Weitere Voraussetzungen, um Fördermittel für Digitalisierung zu erhalten: Das Unternehmen muss innovativ sein und mindestens einem Förderkriterium des Europäischen Investitionsfonds (EIF) entsprechen. Zinsgünstige Darlehen:
Hessen
Digi-Zuschuss
Die digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen und Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Maßnahmen sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation des Unternehmens erwarten lassen. Zuwendungsfähige Maßnahmen sind:
Insbesondere KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in denen die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Fördermittel für Digitalisierung werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Sachausgaben bereitgestellt. Die zuwendungsfähigen Sachausgaben müssen sich dabei auf mindestens 4.000 Euro erfolgen. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern
DigiTrans Innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
Fördermittel für Digitalisierung können kleine und mittlere Unternehmen sowie Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft fast aller Branchen und Wirtschaftszweige mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten.
Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8.000 Euro bis 20.000 Euro (im Einzelfall bis 100.000 Euro), die der Umsetzung des digitalen Vorhabens dienen. Kleine und Kleinstunternehmen können eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Für mittlere Unternehmen kann ein Fördersatz in Höhe von bis zu 35 Prozent gewährt werden.
Niedersachsen
Digitalbonus.Niedersachsen
Investitionen in IKT-Hardware, IKT-Software oder Softwarelizenzen, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro brutto überschritten wird. Dabei muss es sich um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln.
KMU aus den Bereichen gewerbliche Wirtschaft, Life Sciences, eHealth sowie Handwerksbetriebe und kleine freiberufliche Planungsbüros, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Nordrhein-Westfalen
Mittelstand Innovativ! – Digitalisierungsgutschein
Die Innovationsfähigkeit und Wachstumsorientierung von Unternehmen rund um die Themen Digitalisierung und IT-Sicherheit. Der Digitalisierungsgutschein ist neben dem Innovationsgutschein und dem Innovations- und Digitalisierungsassistenten einer von drei Bausteinen im Förderprogramm “Mittelstand Innovativ”.
Digitalisierungsgutscheine werden vergeben für:
KMU aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent, bei kleinen Unternehmen 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bis zu 10.000 Euro für den Digitalisierungsgutschein A, bis zu 15.000 Euro für den Digitalisierungsgutschein B.
Saarland
DigitalStarter
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte im Saarland, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt Gefördert werden Digitalisierungsprojekte mit Ausgaben in Höhe von mindestens 5.000 Euro. Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mittlere Unternehmen bis zu 20 Prozent, jedoch jeweils höchstens 10.000 Euro.
Sachsen
DIGITAL INNOVATION Fördermittel für Digitalisierung unter anderem für folgende Projekte und Maßnahmen zur Verfügung:
KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 70.000 Euro je Projekt. Die Förderung der Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich eingestellt wird, erfolgt auf Grundlage von Pauschalbeträgen.
Sachsen-Anhalt
DIGITAL INNOVATION
Fördermittel für Digitalisierung unter anderem für folgende Projekte und Maßnahmen::
Thüringen
Digitalbonus
Ausgaben für Software und Hardware, einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen. Fördermittel für Digitalisierung können für Vorhaben in den folgenden Bereichen beantragt werden:
KMU der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) Die Förderung (Zuschuss) beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen. Je Unternehmen kann im “Digitalbonus Thüringen” nur ein Antrag gestellt werden.